1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die hier festgehaltenen Vertragsbedingungen einzuhalten.
  2. Ab dem Datum des Beginns der Mitgliedschaft gilt die o.g. Person als ordentliches Mitglied im Verein Beatboxx. Die Mitgliedschaft gilt auf die Dauer des vom Mitglied abgeschlossenen Zeitraums und verlängert sich automatisch um diese Laufzeit, sofern sie nicht spätestens einen Monat, bei einmonatiger Bindung eine Woche, vor dem Ablauf der Dauer schriftlich (online im Mitgliederbereich) von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Im Sinne einer kostengünstigen Verwaltungsarbeit verwendet der Verein Beatboxx für deine Mitgliedschaft als auch für deine gewählte Zusatzleistung (Nutzung Proberaum oder Schlagzeugverleih für Zuhause) ein automatisiertes Abonnement System. Dein gewähltes Abo verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum der zu Beginn gewählten Dauer.
  3. Die Mitgliedschaft und die Zusatzleistung Proberaum ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
  4. Die aufrechte Mitgliedschaft und die Zusatzleistung Proberaum/Verleih kann nicht unterbrochen werden.
  5. Die ordentliche Mitgliedschaft ermöglicht dem Mitglied die Benützung aller Arten von Leistungen, die der Verein anbietet, zu den vom Verein für Mitglieder festgelegten Konditionen, die günstiger sind als für Nichtmitglieder. Der jeweilige gültige Leistungskatalog kann Änderungen und Anpassungen unterliegen oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf nicht mehr angebotene Leistungen.
  6. Für Leistungen und Veranstaltungen, die über den regelmäßigen Leistungskatalog hinausgehen, können dem Mitglied zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten werden im jeweiligen Fall entsprechend angeführt (bei Buchung). Eine Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen oder die Teilnahme an Sonderveranstaltungen ist nicht verpflichtend.
  7. Das Mitglied verpflichtet sich, dem Verein Beatboxx jede Änderung der im Mitgliedsvertrag genannten Angaben – insbesondere Namensänderung, Wohnsitzwechsel oder Änderung der Kontaktdaten – unverzüglich schriftlich (online, E-Mail) bekannt zu geben. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Schriftstücke des Vereins als zugegangen, wenn die Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Mitglieds durchgeführt worden ist. Die aufgrund unzureichender oder falscher Angaben durch das Mitglied entstehenden Bank- sowie Bearbeitungsgebühren werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet. Auch hat der Erziehungsberechtigte des Mitglieds (falls vorhanden) dafür Sorge zu tragen, dass die korrekte, dem Alter der Person entsprechende Mitgliedschaft abgeschlossen bzw. geändert wird. Kommt er dieser nicht nach, so wird eine Differenzrechnung anfallen, die sofort zu entrichten ist.
  8. Die im Mitgliedsvertrag festgehaltenen Beiträge sind durch eine jährliche, halbjährliche oder monatliche Zahlung zu leisten. Automatisierte Zahlungen:
    Der Betrag der Mitgliedschaft wird automatisch über deine gewählte Debitkarte vorgenommen. Unser Onlineshop informiert dich mit automatisierten Mails über die Zahlung. Möglicherweise hast du aus Sicherheitsgründen Einstellungen an deiner Debitkarte vorgenommen, die deine monatliche Freigabe (Autorisierung der Zahlung) notwendig macht. Dazu wirst du per Mail aufgefordert. Bitte beachte diese automatisierten Mails. Damit leistest du deinen persönlichen Beitrag als Mitglied zu einer schlanken Vereinsverwaltung. Nach der dritten E-Mailaufforderung wird dein Abo gestoppt. Der Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung beträgt pauschal €95,-. Diese wird dir in Form einer manuell erstellten Rechnung per Mail zugesendet. Händische Rechnungen sind per Überweisung auf das Vereinskonto einzuzahlen. Es gibt eine dreitägige Respirofrist. Eine Rückzahlung von bereits entrichteten Beiträgen für die Vereinsmitgliedschaft und/oder Zusatzleistung(en) ist nicht möglich. Der Verein Beatboxx stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.
    Für die Zusatzleistungen „Proberäume“ wird eine Schlüsselkaution von 80,00 € fällig. Diese wird, bei Rückgabe, rückerstattet.
    Für die Zusatzleistung „Verleih“ wird ein Stimmschlüssel vergeben. Bei Verlust wird ein Betrag von 05,00 € fällig.
  9. Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung an das Mitglied per E-Mail. Geht die Zahlung nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist am Vereinskonto ein, erfolgt eine schriftliche Mahnung per Post. Die pauschale Mahngebühr beträgt 35,00 € und wird zu den ausständigen Beiträgen addiert. Geht die Zahlung inkl. Mahngebühr nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist am Vereinskonto ein, behält sich der Verein Beatboxx die Übergabe der Bearbeitung des Falles an ein Inkassobüro oder einer Anwaltskanzlei vor.
  10. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand aus wichtigem Grund:
    Bei Nichtzahlung der vereinbarten Beiträge und Gebühren trotz schriftlicher Mahnung.
    Bei grobem bzw. mehrmaligen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, gegen die Hausordnung oder bei fahrlässiger Beschädigung von Proberaum- oder Verleihinstrumenten. In diesen Fällen werden bereits entrichtete Beiträge für Zusatzleistungen nicht rückerstattet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Vereinsvorstand vorbehalten.
    Die Mitgliedschaft endet darüber hinaus durch dauernde Stilllegung der Tätigkeit des Vereins Beatboxx, aus welchen Gründen auch immer. In diesem Fall werden allenfalls bereits entrichtete Beiträge anteilsmäßig rückerstattet.
  11. Änderungen der gebuchten Zusatzleistung(en) können jeweils nach Ablauf der ausgewählten Buchungsperiode beantragt und durch Rücksprache mit dem Vereinsvorstand umgesetzt werden. Aktuelle Preise für die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen können der Preisliste oder der Vereinshomepage www.beatboxx.at entnommen oder beim Vereinsvorstand erfragt werden.
  12. Der Verein Beatboxx behält sich das Recht vor, die Höhe der Mitgliedsbeiträge und/ oder die Preise der zur Verfügung gestellten und seitens des Mitgliedes gebuchten Zusatzleistung(en) zu ändern. Preiserhöhungen innerhalb eines Kalenderjahres betragen nicht mehr als 25 Prozent des jeweils aktuellen Preises.
  13. Bei Benützung der Beatboxx-Musikproberäume ist die jeweilige Hausordnung zu beachten. Diese ist in den Proberäumen aufzufinden oder beim Vereinsvorstand zu erfragen.
  14. Fahrlässige Beschädigungen oder Verlust von Verleihinstrumente und Zugangsschlüssel sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden. Dadurch entstehende Kosten werden dem Mitglied in gleicher Höhe weiterverrechnet. Ausgeliehen Instrumente sowie Zugangsschlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  15. Ergänzungen oder Änderungen der allg. Vertragsbedingungen durch das Mitglied sind nicht gültig.
  16. Haftungsausschluss:
    Die Benützung aller Leistungen und Einrichtungen des Vereins Beatboxx erfolgt auf eigenes Risko des Mitgliedes. Der Verein Beatboxx übernimmt keine Haftung für die in seinen Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Verlust, Diebstahl, Sach- und Körperschäden, die in den Räumlichkeiten des Vereins Beatboxx durch Dritte, für die der Verein Beatboxx nicht einzustehen hat, verursacht werden. Sind die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Vereins Beatboxx ohne dessen Verschulden (durch höhere Gewalt) nicht oder nur teilweise benutzbar, kann das Mitglied keinerlei Schadenersatz geltend machen.
  17. Das Vereinsmitglied hat die Datenschutzerklärung online unter www.beatboxx.at/datenschutzhinweis verstanden und akzeptiert. Vor allem der Speicherung von Daten sowie der Möglichkeiten der Kontaktaufnahme durch verschiedene, dem Verein angeschlossene Personen, wurde bei Unterzeichnung Aufmerksamkeit geschenkt.
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